Gebäudedaten
Hinweise zur Eingabe
Gebäudedaten
Hier erfassen Sie die Grunddaten des Gebäudes. Diese Angaben steuern die frühe GEG-Prüfung und helfen, unnötige Eingaben in späteren Schritten zu vermeiden.
- Die Anschrift sollte so eingetragen werden, wie das Objekt später eindeutig zugeordnet werden kann.
- Bei Baujahr und Wohnfläche sind belastbare Angaben am wichtigsten, weil darauf weitere Prüfungen aufbauen.
- Gemischte Nutzung, Kühlung oder besondere Technik bitte direkt angeben, damit keine Fehleinstufung entsteht.
- Die Angaben zu erneuerbaren Energien und zum Anlass der Ausstellung helfen später bei der sauberen Dokumentation.
- Neubauten der letzten drei Jahre und Anlass Neubau führen zum Bedarfsausweis – kein Verbrauchsausweis.
Hinweise zur Eingabe
GModG-Vorprüfung
Wir prüfen die thermische Hülle in drei kurzen Schritten. Grundlage ist § 80 Abs. 3 GModG (Niveau Wärmeschutzverordnung 1977).
- Außenwände und Fenster können bei Mischformen in mehreren Einträgen erfasst werden.
- Dach und Kellerdecke werden bewusst einfacher abgefragt, damit der Aufwand für Kunden überschaubar bleibt.
- Wenn Unterlagen fehlen, helfen oft Baujahr, sichtbare Ausführung und bekannte Modernisierungen weiter.